Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden vom Vertragspartner durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen, also auch für alle künftigen Geschäfte. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Garantien, Zusagen jeder Art und AGB des Vertragspartners werden für Simplefive nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich erfolgen und seitens Simplefive ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Schriftform gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Alle Angebote sind freibleibend. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung seitens Simplefive erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt.
(1) Erfüllungsort für Simplefive betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz von Simplefive, es sei denn es wurden eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen.
(2) Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
(3) Der Versand – insbesondere auch elektronische Übertragung – erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Bei Versendung per Post oder Kurier geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verschlechterung oder verspäteten Zustellung mit der Übergabe an die Post bzw. den Kurier auf den Vertragspartner über. Simplefive haftet nicht für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung von Texten und Daten oder für deren Verlust.
(1) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nicht etwas anderes vermerkt ist.
(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens des Vertragspartners ist nur zulässig, wenn Simplefive die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften mit Simplefive.
(1) Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche und nicht nur unerhebliche Mängel innerhalb einer Frist von sieben Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung stillschweigend als abgenommen und es können insbesondere insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
(2) Im Mängelfall erfolgt nach Wahl von Simplefive Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so kann der Vertragspartner Minderung verlangen.
(3) Im Gewährleistungsfall hat Simplefive in jedem Fall den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung für den mangelfreien Teil der Leistung.
(1) Simplefive wird die Kursleistungen in Absprache mit dem Vertragspartner entweder in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Vertragspartners oder andernorts erbringen. Als Trainingstermin gilt der von Simplefive im Angebot benannte und vom Vertragspartner bestätigte Zeitraum.
(2) Für den Fall der Absage oder Änderung eines Kurses – z.B. bei Ausfall eines Referenten oder Änderung des Kursprogramms – bemüht sich Simplefive, den Vertragspartner rechtzeitig zu informieren. In keinem Fall bestehen Rückerstattungsansprüche gegen Simplefive, wenn der Kurs wegen höherer Gewalt, Ausfall von Transportmitteln, behördlicher Anordnungen, Streiks, Unruhen oder sonstiger zwingender Gründe nicht durchgeführt werden kann.
(3) Der Vertragspartner hat das Recht zur ordentlichen Kündigung des Kursvertrags. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit die Kündigungserklärung Simplefive spätestens bis zum 10. Werktag vor Beginn des Kurses zugeht, entstehen dem Vertragspartner keine Kosten. Soweit der Vertragspartner innerhalb von 10 Werktagen bis spätestens zum 5. Werktag vor Beginn des Kurses kündigt, hat er 50% der vereinbarten Vergütung zu entrichten. Erklärt der Vertragspartner innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn des Kurses oder später die Kündigung, ist die Kursvergütung in voller Höhe an Simplefive zu entrichten.
(4) Sofern der Vertragspartner die Verlegung eines im Vertrag vereinbarten Kurstermins wünscht, ohne gleichzeitig die Kündigung erklären zu wollen, muss die entsprechende schriftliche Erklärung des Vertragspartners spätestens am 5. Werktag vor Beginn des vereinbarten Kurses bei Simplefive eingegangen sein. In diesem Falle entstehen dem Kunden keine Kosten, der bestehende Vertrag wird einvernehmlich abgeändert. Geht Simplefive diese Erklärung erst innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn des Kurses zu, hat der Vertragspartner 20% der vereinbarten Vergütung an Simplefive zu zahlen.
(5) Unbeschadet der Geltendmachung des unter Abs. 3 und 4 geregelten pauschalierten Schadensersatzanspruchs hat Simplefive das Recht, einen höheren Schadensersatz zu fordern. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden.
(6) Von den obigen Vereinbarungen unbenommen, besteht das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
(1) Simplefive haftet nicht für Mängel in Übersetzungen, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf vom Vertragspartner fehlerhafte Terminologien zurückzuführen sind.
(2) Eine Haftung von Simplefive für Beschädigungen bzw. Verlust der vom Vertragspartner übergebenen Materialien und Daten ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Sicherung der Daten zu sorgen.
(3) Der Vertragspartner kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Simplefive gegenüber schriftlich erklärt wurde. In diesem Fall steht Simplefive Schadensersatz in Höhe der Vergütung bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen, mindestens jedoch 20 % der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der bis dahin angefallenen Aufwendungen zu. Unbeschadet der Geltendmachung dieses pauschalierten Schadensersatzanspruchs hat Simplefive das Recht, einen höheren Schadensersatz zu fordern. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden.
(1) Die erbrachte Leistung bleibt vorbehaltlich bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung und Tilgung aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Eigentum von Simplefive. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Vertragspartner kein Nutzungsrecht.
(2) Wird eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Leistung vom Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der unter Vorbehalt stehenden Leistung mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an Simplefive ab; Simplefive nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
(3) Simplefive hat das Urheberrecht an der Leistung. Dies gilt insbesondere für Übersetzungen.
Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann Simplefive das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Vertragspartners auf Antrag eines Dritten eröffnet wird.
(1) Simplefive und der Vertragspartner sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die Simplefive oder dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei erfolgen. Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten kann Simplefive den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf die übermittelten Daten Zugriff nehmen.
(2) Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt für Simplefive nicht, soweit Ideen, Konzeptionen, Know-how, Techniken und Daten betroffen sind, die Simplefive bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren.
(3) Simplefive hat das Recht, auf Messen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen sowie in Pressemitteilungen und Werbeanzeigen in Print-, elektronischen und sonstigen Medien (Werbematerial), die Marken-, Warenzeichen-, den Namen, Logi und Slogans des Vertragspartners zu verwenden sowie auf die von Simplefive erbrachte Leistungen für den Vertragspartner als Referenzprojekt hinzuweisen. Die Datenschutzpraxis von Simplefive steht im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem sonstigen einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, es zu unterlassen, Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von Simplefive abzuwerben und bei sich für Leistungen jeglicher Art zu beschäftigen und zwar weder in selbstständiger noch in unselbstständiger Position. Diese Verpflichtung dauert bis zu 12 Monate nach Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses an.
(1) Auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung oder aus anderen Rechtsgründen haftet Simplefive für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Simplefive. Für sonstige Schäden haftet Simplefive nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit solcher Personen; bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit haftet Simplefive für diese sonstigen Schäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren typischen Schaden.
(2) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt.
(3) Des Weiteren ist eine Haftung ausgeschlossen für nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden sowie für die Folgen höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlicher Anordnungen oder anderer ähnliche Umstände, die Simplefive nicht zu vertreten hat.
(4) Diese Einschränkungen gelten nicht bei verschuldensunabhängiger gesetzlicher Haftung sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) In jedem Fall ist die Haftung maximal auf die Höhe des Vertragswertes begrenzt.
(6) Im Haftungsfalle hat sich der Vertragspartner primär aus dem Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft zu befriedigen. Sekundär haftet der jeweils handelnde Partner von Simplefive; eine persönliche Haftung der nicht handelnden Partner ist ausgeschlossen.
(1) Die Übertragung sowie Abtretung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Vertragspartner an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Simplefive.
(2) Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist Jena, Deutschland.
(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt in diesem Fall die entsprechende gesetzliche Vorschrift.
Simplefive Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Version 25.05.2018
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